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Die F-Gase-Verordnung schränkt die Verwendung verschiedener Kältemittel ein. Wir erklären Ihnen den Hintergrund, was Sie darüber wissen müssen und wie wir Sie bei der Umrüstung Ihres Kältelsystems unterstützen können.
Die lange vorherrschenden Halogenkohlenwasserstoffe (FCKW, H-FCKW und H-FKW) vereinen hohe Effizienz und Sicherheit mit annehmbaren Kosten. Aber Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW) tragen zum Ozonabbau bei, während Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW) zur Erderwärmung beitragen. Als Reaktion auf den von den FCKW und H-FCKW verursachten Abbau der Ozonschicht hat das Montreal-Protokoll von 1987 den stufenweisen Ausstieg aus der Verwendung von FCKW und H-FCKW vorgeschrieben. Dieses Protokoll wurde zum ersten multilateralen Umweltabkommen mit tatsächlicher globaler Beteiligung.
Das Einsparpotenzial dieser Maßnahmen reichte jedoch nicht aus, um die Klimaziele der EU in Übereinstimmung mit dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Daher wurde nach der Genehmigung durch das Europäische Parlament (EP) und den Rat die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase erlassen, während Verordnung (EG) Nr. 842/2006 aufgehoben wurde. Die neue Verordnung wurde am 20. Mai 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht (L150/195) und trat am 1. Januar 2015 in Kraft..
Im Jahr 2015 wurde das Abkommen von Paris auf der 21. Konferenz der UNFCCC-Vertragsparteien verabschiedet. Ziel des Abkommens ist es, die globale Erwärmung deutlich unter 2 °C zu halten und diese Bemühungen fortzusetzen, bis sie auf 1,5 °C gesenkt werden kann. Laut neuesten Studien erfordert das langfristige Temperaturziel, dass die globalen Treibhausgasemissionen ab einem Spitzenwert im Jahr 2020 gesenkt und anschließend vor dem Ende des Jahrhunderts auf Null reduziert werden. Um die Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, muss die Reduktion auf Null bis 2050 geschehen sein. Dies gilt natürlich auch für Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW).
Die direkteste Form von EU-Gesetzen. Nach deren Annahme ist die Verordnung in den EU-Mitgliedstaaten rechtsverbindlich. Sie entspricht dem Landesrecht.
Jeder Mitgliedsstaat muss die festgelegten Ziele erreichen. Die nationalen Behörden müssen ihre Gesetze anpassen, um diese Ziele einzuhalten.
Schrittweise Reduzierung von F-Gasen
Die seit Januar 2015 geltende F-Gase-Verordnung 2014 (EU 517/2014) untersagt die Verwendung von Kältemitteln mit einem Treibhauspotenzial (GWP) über 2.500, schränkt die Nutzung von Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial in einigen Anwendungen ein und leitet den stufenweisen Austritt aus der Verwendung von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) ein. Da diese Maßnahmen noch immer nicht ausreichen, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, wird die Richtlinie derzeit überarbeitet.
Die Verordnung wurde bereits an zahlreichen Stellen ergänzt und ihre Durchsetzung wurde massiv verstärkt. Eine wesentliche Änderung ist dabei die Bewertung einer Anlage gemäß des Treibhauspotenzials (GWP) und der Füllmenge (kg) der Anlage. Das Produkt dieser Faktoren ergibt das „CO2 -Äquivalent“, das den entscheidenden Parameter bei der Beurteilung eines Kältesystems, bei der Prüfung auf Leckagen und bei der Neubefüllung darstellt.
Die Verordnung erfordert die Reduzierung von Leckagen mithilfe aller technisch und wirtschaftlich möglichen Mittel. Wenn ein Kältesystem mit 5 oder mehr Tonnen CO2 -Äquivalent als Kältemittel befüllt wird, muss es auf Dichtheit geprüft werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind hermetisch versiegelte Systeme mit weniger als 10 TonnenCO2-Äquivalent.